Lexikon

Heilkunde – Gesetzlich geregelte Ausübung medizinischer Diagnostik und Therapie

Definition

Als Heilkunde bezeichnet man in Deutschland jede berufsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen. Die Ausübung der Heilkunde ist gesetzlich geregelt und grundsätzlich nur Personen erlaubt, die über eine entsprechende staatliche Zulassung verfügen.

Rechtlicher Hintergrund

Nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen dürfen in Deutschland ausschließlich:

  • Ärztinnen und Ärzte
  • Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker

eigenverantwortlich Heilkunde ausüben, also Diagnosen stellen und therapeutische Maßnahmen selbstständig durchführen.

Die Tätigkeit setzt entweder ein abgeschlossenes Medizinstudium mit Approbation oder eine erfolgreich bestandene amtsärztliche Überprüfung nach dem Heilpraktikergesetz voraus.

Gesundheitsfachberufe und Heilhilfsberufe

Viele weitere Berufsgruppen sind wichtige Bestandteile des Gesundheitssystems, dürfen jedoch rechtlich keine eigenständige Heilkunde ausüben, sondern arbeiten auf Grundlage ärztlicher Verordnung oder innerhalb klar definierter beruflicher Zuständigkeiten. Dazu zählen beispielsweise:

  • Physiotherapeuten
  • Ergotherapeuten
  • Logopäden
  • Pflegefachkräfte
  • medizinische Fachangestellte
  • weitere therapeutische und pflegerische Fachberufe

Diese Berufe werden häufig als Gesundheitsfachberufe oder Heilhilfsberufe bezeichnet und übernehmen eine zentrale Rolle in Behandlung, Rehabilitation und Pflege.

Bedeutung der gesetzlichen Regelung

Die gesetzliche Beschränkung der Heilkundeausübung dient dem Schutz der Patientinnen und Patienten. Sie stellt sicher, dass diagnostische und therapeutische Entscheidungen nur von entsprechend qualifizierten und überprüften Berufsgruppen eigenverantwortlich getroffen werden dürfen.

Gleichzeitig ermöglicht das deutsche Gesundheitssystem ein Zusammenwirken verschiedener medizinischer und therapeutischer Berufsgruppen, sodass Patientinnen und Patienten sowohl ärztliche als auch naturheilkundliche sowie unterstützende therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen können.

Hinweis: Dieser Artikel dient der allgemeinen Information über den Begriff der Heilkunde und stellt keine rechtliche Beratung dar. Die berufsrechtlichen Regelungen können sich ändern und sind im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.